SIZ AG, Schweizerisches Informatik-Zertifikat
Schaffhauserstrasse 61 •  8302 Kloten
Abmelden

Angemeldete Kandidaten können nicht über das System abgemeldet werden, sondern müssen über die Geschäftsstelle beantragt werden.

Im Prüfungsreglement sind die Abmeldungen wie folgt geregelt:

Art. 13 Rücktritt nach erfolgter Anmeldung

1 Kandidaten können ihre Anmeldung bis zu den in Art. 11 festgesetzten Anmeldefristen zurückziehen. Der Rücktritt muss schriftlich an die Geschäftsstelle der SIZ AG gerichtet werden.

2 Ein Rücktritt nach Ablauf der jeweiligen Frist ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich.

3 Als triftige Rücktrittsgründe gelten

  • bescheinigter unvorhergesehener Wehrdienst
  • Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis
  • schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall in der Familie (nur mit ärztlicher oder amtlicher Bescheinigung)

4 Kandidaten, die aus triftigen Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird in der Regel der Prüfungstermin verschoben oder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr (vgl. Art. 10) die eingezahlte Prüfungsgebühr zurückerstattet.

5 Erfolgt die Abmeldung nicht vorschriftsgemäss, so ist die ganze Prüfungsgebühr zur Zahlung fällig.