Angemeldete Kandidaten können nicht über das System abgemeldet werden, sondern müssen über die Geschäftsstelle beantragt werden.
Im Prüfungsreglement sind die Abmeldungen wie folgt geregelt:
Art. 13 Rücktritt nach erfolgter Anmeldung
1 Kandidaten können ihre Anmeldung bis zu den in Art. 11 festgesetzten Anmeldefristen zurückziehen. Der Rücktritt muss schriftlich an die Geschäftsstelle der SIZ AG gerichtet werden.
2 Ein Rücktritt nach Ablauf der jeweiligen Frist ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich.
3 Als triftige Rücktrittsgründe gelten
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bescheinigter unvorhergesehener Wehrdienst
- Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis
- schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall in der Familie (nur mit ärztlicher oder amtlicher Bescheinigung)
4 Kandidaten, die aus triftigen Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird in der Regel der Prüfungstermin verschoben oder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr (vgl. Art. 10) die eingezahlte Prüfungsgebühr zurückerstattet.
5 Erfolgt die Abmeldung nicht vorschriftsgemäss, so ist die ganze Prüfungsgebühr zur Zahlung fällig.